Hat man als Unternehmer etwas Herausragendes erfunden, das von vielen Personen oder Unternehmen genutzt werden kann, dann hat man das Recht, seine Idee schützen zu lassen, damit kein anderer später die gleiche Idee vermarkten kann. Man kann seine Idee als Patent anmelden. Die Patentanmeldung muss beim Deutschen Patent- und Markenamt erfolgen. Für die Patentanmeldung ist ein Antrag zu stellen, zu dem die Anmeldungsunterlagen gehören. Die Erfindung muss in den Anmeldungsunterlagen genau beschrieben werden. Bereits in den Anmeldungsunterlagen muss die Beschreibung so präzise und verständlich erfolgen, dass ein Fachmann die Erfindung fertigen kann. Die Anmeldungsunterlagen sollten mit Zeichnungen ergänzt werden. Nicht nur der Aufbau, sondern die Wirkungsweise und die Vorteile der Erfindung sind zu beschreiben.
Ist die Patentanmeldung beim Patentamt eingegangen, erfolgt eine umfassende Prüfung. Es wird geprüft, ob die Erfindung neu ist, ob sie auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht und ob sie gewerblich anwendbar ist. Sind alle Voraussetzungen erfüllt, wird das Patent erteilt. Der Patentinhaber erhält das Recht, anderen die Nutzung seiner Erfindung zu verbieten. Dieses Recht wird als Ausschließlichkeitsrecht bezeichnet. Die Laufzeit eines Patents beginnt mit dem Tag der Anmeldung und ist zumeist auf 20 Jahre begrenzt. Zwischen der Patentanmeldung und der Erteilung des Patents können mehrere Jahre vergehen, da das Prüfungsverfahren viel Zeit in Anspruch nehmen kann. Erst mit der Veröffentlichung des Patents im Patentblatt beginnt das Ausschließlichkeitsrecht. Es gilt bis zum Ablauf des Patents. In Ausnahmefällen kann ein ergänzendes Schutzzertifikat über die Laufzeit hinaus erteilt werden.
Will man seine Erfindung nicht nur innerhalb Deutschlands schützen lassen, kann die Patentanmeldung beim Europäischen Patentamt erfolgen. Die Patente werden in einem zentralisierten Verfahren erteilt. Sie gelten innerhalb aller Mitgliedsstaaten der EU oder nur innerhalb ausgewählter Mitgliedsstaaten. Dafür genügt eine einzige Patentanmeldung, die zentral geprüft wird. Bei Erfüllung aller Voraussetzungen wird das Patent erteilt. Das Patent wird in allen Ländern wie ein nationales Schutzrecht behandelt.